Allgemeine Geschäftsbedingungen Overnight

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 29 19 19 KURIER Overnight Service GmbH

1. Die 29 19 19 KURIER Overnight Service GmbH, im Folgenden Overnight Service GmbH genannt, übernimmt im erlaubnisfreien Güterverkehr die Beförderung von Kleinsendungen (Gut) für Dritte, im Folgenden Auftraggeber genannt. Der Vertrag kommt durch eine Vereinbarung zwischen der Overnight Service GmbH und dem Auftraggeber zustande. Personen, die Overnight Service GmbH als Erfüllungsgehilfen für die Transportleistungen einsetzt, sind nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen für und gegen die Overnight Service GmbH abzugeben oder entgegenzunehmen.

2. Die Haftung für innerdeutsche Transporte richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen über den Frachtvertrag des HGB. Im internationalen Versand haftet die Overnight Service GmbH nach den Bestimmungen des internationalen Straßengüterverkehrs CMR sowie des Warschauer Abkommens, sofern im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen sind. Die Overnight Service GmbH ist verpflichtet, für entstandene Schäden eine Güterschadenversicherung auf erstes Risiko abzuschließen, die Schäden bis zur Höhe von 100,00 EUR abdeckt.

3. Ergänzend zu Ziffer 2 und auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers wird die Overnight Service GmbH im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers, eine Transportversicherung für das zu befördernde Gut abschließen. Es ist von der Overnight Service GmbH in diesem Fall sicherzustellen, dass der Auftraggeber aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar Rechte herleiten kann. Der Versicherungs-schutz umfasst Vermögensschäden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anweisung des Auftraggebers. Die Kosten dieser Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Kosten für eine solche zusätzliche Versicherung betragen mindestens 50,00 EUR. Die Kosten werden zusammen mit der Fracht dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4. Es obliegt dem Auftraggeber entsprechend § 411 HGB, die zu transportierenden Gut transportgerecht zu verpacken. Die Overnight Service GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Transportgeeignetheit der Verpackung zu prüfen. Die Overnight Service GmbH hat dem Auftraggeber nur dann auf eine mangelhafte Verpackung hinzuweisen, wenn der Mangel offenkundig ist oder die Mangelhaftigkeit sich nach einer Prüfung herausstellt. Sollte die Overnight Service GmbH oder ein Mitarbeiter die Verpackung vor einem Transport überprüfen, übernimmt Overnight Service GmbH auch in diesem Fall keine Gewähr für die sachgerechte Verpackung. Anderes gilt nur dann, wenn die Overnight Service GmbH sich ausdrücklich verpflichtet hat, die Sach- und Fachgerechtheit der Verpackung zu überprüfen, oder die Verpackung der Kleinsendung ausdrücklich Gegenstand der Transportleistung ist. Die Overnight Service GmbH ist berechtigt, den Versand des Gutes zu verweigern, wenn der Kleingegenstand nicht versandgerecht verpackt ist. Schäden, die bei einer sachgerechten Verpackung auf einem Transport üblicherweise nicht entstanden wären, hat der Auftraggeber zu tragen, es sei denn, er weist der Overnight Service GmbH nach, dass diese oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Für durch mangelhafte Verpackung entstandene Schäden des Frachtführers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen hat der Absender entgegen § 414 HGB in voller Höhe aufzukommen. Ist der Absender ein Verbraucher, so gilt § 414 Abs. 3 HGB, wenn der Verbraucher nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden für keine sachgerechte Verpackung gesorgt hat.

5. Für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, haftet abweichend von § 425 HGB die Overnight Service GmbH in den Fällen, in denen der Empfänger oder ein besonderer Mangel des Gutes mitwirkt, nur dann, wenn die Overnight Service GmbH und/oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

6. Ohne ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Overnight Service GmbH und dem Auftraggeber ist die Beförderung von Gütern mit besonderem Wert (z.B. Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände oder Antiquitäten mit dem Charakter von Unikaten) ausgeschlossen. Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind kennzeichnungspflichtige, gefährdende Kleingegenstände sowie lebende Tiere.

7. Der Auftraggeber hat das Gut vollständig und gut lesbar zu beschriften. Mehraufwand, der durch eine fehlerhafte Adressierung entsteht, hat der Auftraggeber zu tragen. Das Gut ist von der Overnight Service GmbH oder einem Erfüllungs-gehilfen dem Adressaten zu übergeben. Soweit der Empfänger bei Auslieferung nicht persönlich anwesend ist, kann die Overnight Service GmbH das Gut dritten Personen, von denen sie nach den Umständen annehmen darf, dass sie zur Annahme des Gutes berechtigt sind, zur Weiterleitung an den Empfänger aushändigen. Anderes gilt nur, wenn es schriftlich vereinbart wird.

8. Die Overnight Service GmbH ist bei berechtigtem Anlass, wie bei möglicher Gefährdung Dritter, berechtigt, die Natur des zu befördernden Gutes festzustellen. Hierzu ist die Overnight Service GmbH jedoch nicht verpflichtet.

9. Die zu zahlende Fracht berechnet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von der Overnight Service GmbH . Sie ist vom Auftraggeber oder Empfänger spätestens bei Ablieferung in bar oder in Form eines gleichwertigen Zahlungsmittels zu zahlen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise mit der Overnight Service GmbH vereinbart ist. Die Person, die die Auslieferung vornimmt, hat insoweit Geldempfangsvollmacht.

10. Andere diesen Bestimmungen widersprechende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Overnight Service GmbH.

11. Sollte der Auftraggeber ein Kaufmann sein, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Sollte für ein Klageverfahren das Amtsgericht zuständig sein, wird als zuständiges Amtsgericht das Amtsgericht Hamburg vereinbart.

Stand 01. Dezember 2010